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Haushaltsauflösung: Auf was du achten musst!

Wenn eine geliebte Person verstirbt, haben die Hinterbliebenen eine Menge zu bedenken. Nicht nur die Beisetzung ist zu planen, auch Kündigungen sind vorzunehmen.

Haushaltsauflösung: Was ist bei der Entrümpelung zu beachten?

Diese umfassen nicht nur Zeitungsabonnements oder Smartphone-, Festnetz- und Internetverträge. Auch die Wohnung oder das gemietete Haus muss eventuell gekündigt werden. In diesem Rahmen ist eine Haushaltsauflösung nötig, bei der jeder Raum akribisch geräumt wird. Wer die Arbeit schnell hinter sich bringen möchte, gerät oftmals unter Zeitdruck. Diese Belastung muss jedoch nicht sein, wenn Hinterbliebene ein paar Tipps beherzigen.

 

Wie funktioniert eine Haushaltsauflösung?

Bei einer Haushaltsauflösung ist es notwendig, den gesamten Haushalt in einem Haus oder einer Wohnung zu entsorgen. Das bezieht sich auf die komplette Einrichtung, die Möbel, Kleidung, Geschirr und Dekoration sowie persönliche Gegenstände umfasst. Diese Einrichtungsgegenstände und Kleidungsstücke können Angehörige verkaufen, verschenken oder entsorgen. Wichtig ist, dass schlussendlich die gesamte Wohnung leergeräumt ist. Für viele Angehörige türmt sich jedoch nicht nur ein Berg voller Arbeit auf. Oftmals schwingen auch Erinnerungen mit. Die emotionale und körperliche Belastung kann dazu führen, dass Betroffene die Haushaltsauflösung kaum bewältigen können.

 

In diesen Fällen hilft eine Fachfirma, wie sie auf https://entvita.de/ zu finden ist. Die Experten übernehmen Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Haushaltsauflösungen. Dabei gehen die Mitarbeiter nicht nur schnell, sondern auch zuverlässig und sauber vor. Nach einem Vorort-Termin erhalten Kunden ein Festpreisangebot zur Verfügung gestellt und können entscheiden, ob eine Zusammenarbeit stattfinden soll. Ganz gleich, ob Privatpersonen oder Unternehmen Räume entrümpeln und säubern lassen möchten - mit einem Profi gelingt die unliebsame Arbeit binnen kurzer Zeit.

 

Wer darf einen Haushalt auflösen?

Nach dem Ableben einer Person geht das Erbe in der Regel immer an die nächsten Verwandten über. Es sei denn, es liegt ein Testament des Verblichenen vor, das spezielle Verfügungen enthält. In diesem Fall kann es sein, dass andere Erben angesprochen werden. Gibt es jedoch kein Testament, müssen die nächsten Verwandten über das Vermögen bestimmen und im Bedarfsfall auch Wohnungen auflösen. Dazu gehört ebenso, den Haushalt zu kontrollieren und eine Haushaltsauflösung vorzunehmen.

 

Natürlich dürfen die Erben auch ein Unternehmen mit der Aufgabe beauftragen. In diesem Fall wird die Haushaltsauflösung oder Entrümpelung Experten überlassen, die schnell und effizient die Wohnung räumen. Wer mag, kann ebenso vorab die Wohnräume sichten und die Haushaltsauflösung in Etappen organisieren. Somit ist es denkbar, dass Angehörige zunächst alle Räume kontrollieren und überlegen, welche Möbel und Gegenstände selbst behalten, verkauft oder verschenkt werden sollen. Anschließend kann eine Fachfirma den restlichen Bestand aus den Räumen entsorgen.

 

Tipp: Eine Bestandsliste kann helfen, sich bei großen Haushalten einen Überblick zu verschaffen. Dabei gilt es, die Liste mit Ruhe anzulegen und jeden Raum gezielt zu bearbeiten. Einige Gegenstände, die besonders alt oder wertvoll sind, können durchaus ein Vermögen wert sein. In diesen Fällen ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der eine erste Einschätzung vornimmt. Die Gegenstände können im Anschluss an einen Antiquitätenhändler veräußert werden. Somit gelangen Wertgegenstände nicht auf den Müll, sondern erhalten ein zweites Leben.

 

Selbstverständlich sind vor der Räumung rechtliche Vorbereitungen zu treffen. Erben sollten alle wichtigen Dokumente bei der Begehung einer Wohnung griffbereit halten. Das ist vor allem bei Eigentumswohnungen sehr wichtig. Die Dokumente belegen, dass sie die Erbschaft übernommen haben und die Haushaltsauflösung vornehmen dürfen.

 

Sollen wir die Wohnung übernehmen, kündigen oder verkaufen?

Auch diese Frage ist bei Haushaltsauflösungen nicht ganz unerheblich. Sind die Räume leer, kommen oft noch weitere rechtliche Fragen auf die Erben zu. Diese können die gemietete Wohnung tatsächlich übernehmen. Offiziell geht der Mietvertrag nach dem Ableben des Mieters an die Erben über. Diese können durchaus in die Wohnung ziehen, dürfen sie aber auch bei Bedarf kündigen. Nach § 580 BGB ist sogar ein Sonderkündigungsrecht zulässig. In diesem Fall müssen die Erben, die nach dem Tod des Mieters zu Haupterben geworden sind, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen, wenn sie die Wohnung nicht weiter nutzen möchten. Anschließend bleibt ihnen ein gesetzliche Frist, in der sie innerhalb von drei Monaten eine Haushaltsauflösung vornehmen müssen.

 

Doch auch der Vermieter kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein Mietverhältnis mit den Erben unzumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn besondere Gründe wie Lärmbelästigung, eine vermüllte Wohnung oder die Haltung von Haustieren vorliegen.

 

Wie teuer ist eine Haushaltsauflösung?

Welche Kosten bei einer Haushaltsauflösung entstehen, hängt immer von der Größe und dem Umfang eines Haushalts ab. Sind drei Zimmer mit den üblichen Möbeln und einigen Gegenständen gefüllt, ist eine Entrümpelung oftmals binnen weniger Stunden bis zu einem Arbeitstag erledigt. Handelt es sich hingegen um ein großes Haus, bei dem nicht nur die Wohnräume, sondern auch der Keller, der Dachboden und eine Garage geräumt werden müssen, ist mehr Zeit einzuplanen. Oft folgt einer Haushaltsauflösungen ein Umzug um in einer anderen Wohnung ein neues Leben zu beginnen.

 

Wird eine professionelle Firma mit der Haushaltsauflösung betraut, können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Oft sind Größe und Art des Objektes entscheidend. Je nach  Volumen kann die Wohnungsauflösung bei Wohnraum mit rund 50 Quadratmetern zwischen 1.000 und 2.500 Euro kosten.

 

Wichtig ist in diesem Fall zu bedenken, dass das Unternehmen nicht nur die Wohnräume leert, sondern den Müll auch umweltfreundlich entsorgt und in vielen Fällen sogar eine Endreinigung der Wohnräume übernimmt. Somit müssen sich die Erben keine Sorgen mehr um die weitere Räumung oder Säuberung der Wohnräume machen.

 

Wer übernimmt die Wohnungsauflösung, wenn ich das Erbe ausschlage?

Hinterbliebene, die das Erbe des Verblichenen nicht antreten möchten und somit das Erbe ausschlagen, haben weder das Recht, die Wohnräume zu betreten noch Gegenstände aus der Wohnung mitzunehmen. In diesem Fall ist weder eine Wohnungsauflösung noch eine Entrümpelung möglich. Die Schlüssel bleiben beim Vermieter, der sich um die Wohnungsauflösung kümmert. Die Kosten werden in der Regel mit der vormals hinterlegten Kaution abgeglichen.

 

Vermieter können ebenso abklären lassen, wer zu den Erben gehört und ob ein Testament vorliegt. Somit gelingt es dem Vermieter, etwaige Kosten, die bei der Haushaltsauflösung entstanden sind und die die Höhe der Kaution übersteigen, geltend zu machen.

 

Es ist normal, dass sich Hinterbliebene mit einer Haushaltsauflösung überfordert fühlen. Nicht nur der Verlust, auch das Erledigen verschiedener Aufgaben wie das Räumen von Wohnräumen kann viel Kraft kosten. Wer sich mit anderen Familienmitgliedern zusammenschließt oder eine Fachfirma mit der Räumung der Wohnung beauftragt, kann die Last aufteilen und die unangenehme Aufgabe schneller hinter sich bringen.

Weitere Infos zum Thema Nachlass findest du auch hier: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Neue+Seite

 

 

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