AGB Ads-Kampagnen Meta-&-Google
AGB zur Durchführung von Ads-Kampagnen auf Meta-&-Google für mehr Neukunden innerhalb weniger Tage. Skalierbares Marketing auf höchstem Niveau.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktuelle Fassung 1.1.2026
Nachstehend die AGB der Seo Premium Agentur - Oliver E. Bahm, Überlingerstraße 8/1, 78628 Rottweil nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.
Der Vertragspartner wird nachstehend als Auftraggeber bezeichnet.
1. Leistungsumfang / Leistungserbringung
1.1
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt die Einrichtung, Verwaltung, Optimierung und Auswertung von Werbekampagnen auf Google Ads und/oder Meta Ads (Facebook und Instagram) gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang im Angebot.
1.2.
Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen durch eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, externe Partner oder sonstige beauftragte Dienstleister erbringen zu lassen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich. Die Einschaltung von Dritten entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Kampagnenerstellung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
3. Werbebudget
Das vereinbarte Werbebudget wird direkt vom Auftraggeber an Google, Meta oder die jeweilige Werbeplattform gezahlt. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.
Rechnungen über die einmalige Setup-Gebühr sind nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus erhält die Agentur eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 10 % der durch die im Rahmen der Kampagne generierten Leads erzielten Umsätze.
Maßgeblich für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung sind ausschließlich die vom Auftraggeber tatsächlich vereinnahmten Zahlungen. Nicht berücksichtigt werden insbesondere offene Forderungen, stornierte Aufträge, Rückerstattungen, Gutschriften oder uneinbringliche Forderungen.
Die Abrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung erfolgt jeweils monatlich rückwirkend im Folgemonat auf Grundlage der im jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich eingegangenen Zahlungen.
5. Keine Erfolgsgarantie
Der Auftragnehmer schuldet die professionelle Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestanzahl von Leads, Verkäufen, Klicks oder Umsätzen. Ergebnisse von Werbekampagnen hängen von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab.
6. Freigabe von Werbeinhalten / Abnahmebedürftige Leistungen
6.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Mit der Freigabe von Anzeigen bestätigt der Auftraggeber deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes „Abnahmebedürftige Leistungen“.
6.2 Der Auftragnehmer kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Auftragnehmer überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen.
6.3 Soweit vom Auftraggeber Mängel festgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern.
6.4 Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dies gilt insbesondere, sofern der Auftraggeber keine Mitwirkungshandlungen erbringt und die Webseite deshalb mit Blindtexten fertiggestellt wird.
6.5 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
6.6 Streit über Mängel bei SEO-Agenturleistungen / Sachverständigenverfahren
(1) Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob eine Leistung des Anbieters im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), ADS einen erheblichen oder lediglich unerheblichen Mangel aufweist, sind die Parteien verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein Sachverständigenverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durchzuführen.
(2) Hierzu ist ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anzuhören, der über nachgewiesene Fachkenntnisse im Bereich Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung verfügt.
(3) Die Feststellungen des Sachverständigen sind für beide Parteien verbindliche Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Mängelrechten, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angemessene Vergütung des Sachverständigen zunächst vorschussweise zu tragen.
(5) Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel der Agenturleistung fest, erstattet der Auftragnehmer dem Kunden die hierdurch entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen.
(6) Stellt der Sachverständige hingegen fest, dass kein erheblicher Mangel vorliegt oder lediglich ein unerheblicher Mangel besteht, trägt der Auftraggeber die Kosten des Sachverständigenverfahrens endgültig selbst. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
(7) Das Sachverständigenverfahren ist von der Partei, die den Mangel geltend macht, innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Beanstandung einzuleiten. Andernfalls gilt der beanstandete Umstand als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Durch dieses Verfahren sollen unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und vermeidbare Prozesskosten vermieden werden. Gerichtliche Schritte sind daher erst nach Abschluss des Sachverständigenverfahrens zulässig.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Ausfälle, Sperrungen oder Einschränkungen durch Google, Meta oder andere Plattformen wird keine Haftung übernommen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, kann die Zusammenarbeit von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Kündigungszeitpunkt vollständig zu vergüten.
9. Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Anzeigen, Texte, Grafiken und Kampagnenstrukturen dürfen nach vollständiger Bezahlung vom Auftraggeber genutzt werden, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt, die Vertragsbedingungen verstanden zu haben oder sich vor Vertragsschluss über deren Inhalt ausreichend informiert zu haben.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
10.4 Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
