AGB Beteiligungsmodell
Unser Beteiligungsmodell ist aktuell einzigartig: 6 Monate feste Kosten, danach zahlen Sie nur noch eine Umsatzbeteiligung – und zwar ausschließlich dann, wenn nachweislich mehr Umsatz erzielt wird. Fairer geht es nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Oliver E. Bahm (SEO Premium Agentur)
01.06.2025
Inhaltsübersicht
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Leistungspflichten des Anbieters
- 3 Mitwirkungspflichten
- 4 Zustandekommen von Verträgen
- 5 Zahlungsbedingungen
- 6 Abnahmebedürftige Leistungen
- 7 Kündigung
- 8 Nutzungsrechte
- 9 Gewährleistung
- 10 Haftung
- 11 Garantiebestimmungen
- 12 Sonstiges
- 13 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oliver E. Bahm
SEO Premium Agentur
Königstr.82
70173 Stuttgart
AGB Stand: 01.06.2025
§ 1 Anwendungsbereich
- Die vorliegenden AGB gelten für das Produkt SEO-Beteiligungs-Paket von Oliver E. Bahm („Anbieter“) an seine Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
- Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
- Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vom Anbieter notwendig. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten des Anbieters
2.1 Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt und Beteiligung.
2.2 Ziel ist es, dass die Website des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird grundsätzlich nicht geschuldet. Etwas anderes kann sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Dienstleistung allein auf Google.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.4 Die Inhalte sowie der Umfang der SEO-Dienstleistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung - auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine - können nicht ausgeschlossen werden.
2.6 Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Anforderung einen monatlichen Bericht („Report“), erstmals nach 8 Wochen liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl, sowie durchgeführte Onpage-Maßnahmen entnehmen lassen.
§ 3 Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.
3.2 Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.
3.3 Der Kunde hat vor Beginn der Zusammenarbeit seine Daten zu sichern. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
3.4 Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.
3.5 Wird ein garantiertes Ziel (z. B. Seite 1, Platz 1 oder Top-3-Ranking) geschuldet, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass während der Vertragslaufzeit und einem Zeitraum von mindestens weiteren 6 Monaten im Footer der Website ein Hinweis auf den SEO-Optimierer (SEO-Premium-Agentur) mit entsprechender Verlinkung (dofollow) auf die Website des Anbieters seo-premium-agentur.de zugelassen wird.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Der Kunde ist vorleistungspflichtig.
5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.5 Rechnungen sind bis spätestens zum 3. eines Monats kosten- und spesenfrei zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
5.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
5.7 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem vom Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
5.8 Dem Anbieter ist es frei gestellt, ob er selbst oder die Forderungen über einen Drittanbieter und z. B. mittels SEPA -Lastschriftmandat, dem der Kunde dann zustimmen muss, durchführen lässt.
§ 6 Abnahmebedürftige Leistungen
6.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes „Abnahmebedürftige Leistungen“.
6.2 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen.
6.3 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
6.4 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde keine Mitwirkungshandlungen erbringt und die Webseite deshalb mit Blindtexten fertiggestellt wird.
6.5 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
6.6 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
§ 7 Kündigung
7.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
7.2 Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
- der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
- der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird oder der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsecht an denen von ihm im Zusammenhang mit den SEO-Maßnahmen entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon ausgeschlossen ist das Bearbeitungsrecht.
8.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 8.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.
8.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
8.4 Dem Anbieter ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline das Logo des Kunden verwenden.
8.5 Sollte die Verwendung von Bildmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde dem Anbieter sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
9.2 Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.2 In den Grenzen nach 10.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Garantiebestimmungen
11.1 Soweit zwischen Anbieter und Kunde eine Garantie vereinbart ist, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes „Garantiebestimmungen“.
11.2 Die Garantie steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (vgl. § 3) vollständig und rechtzeitig nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erreichung des Ziels erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Umsetzung der vom Anbieter empfohlenen Maßnahmen (z.B. Server-Wechsel, Gewährung des Zugangs zur Google Search Console oder Erstellung einer Disavow-Datei für Google) in einem angemessenen Zeitraum. Der Kunde Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, erlischt die Garantie, und der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Zielerreichung befreit.
11.3 Die Garantie steht unter dem Vorbehalt, dass während der Vertragslaufzeit keine SEO-Maßnahmen – weder onpage noch offpage Maßnahmen - durch den Kunden oder Dritte (z.B. andere Agenturen) an der zu optimierenden Domain- oder Url erfolgen, ohne dass der Anbieter hierzu empfohlen bzw. die Maßnahmen genehmigt hat. Solche Maßnahmen können sich negativ auf das Ranking auswirken. Deshalb erlischt in einem solchen Fall die Garantie und der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Zielerreichung befreit.
11.4 Mit Erreichung des garantierten Ziels Seite 1 Ranking in den SERPS (Search engine result pages) gilt der Vertragszweck als erfüllt wenn während der Optimierung das Ziel erreicht wurde. Wobei vereinbarte Backlinks über die Laufzeit weiterhin platziert werden und bei Gastbeiträgen 12 Monate, sowie bei Forenlinks 6 Monate Platzierungsgarantie besteht.
Unsere Seite 1 Garantie umfasst einen fortlaufenden, bedarfsgerechten Backlinkaufbau, abgestimmt auf Wettbewerb und Zielkeywords, mit dem klaren Fokus auf nachhaltige Top-Rankings.
Für eine Seite 1 Garantie gelten folgende Voraussetzungen: Die Website des Kunden muss zu Beginn der Beauftragung in den Top 50 bei Google mit dem vereinbarten Keyword gelistet sein, oder der Garantiezeitraum beginnt erst mit dem erstmaligen errreichen in den TOP 50 was der Kunde der Agentur selbst anzuzeigen hat. Backlinkpakete bestehen immer aus einem Link-Mix und beinhalten 1. Gastbeiträgen ohne Werbekennzeichnung sind immer mit themenrelevanten unique Content geschrieben 2. Foren- und Blogs und die Verlinkungen zur Ziel-Domain/ Url sind mit dem dofollow / nofollow Attribut versehen. Außerdem werden im Gastbeitrag immer 1 Trustlink und min. 1 interne Verlinkung für einen natürlichen Linkaufbau platziert. Zusätzlich kann im Angebot die Stärke der verwendeten Publisher (DR -Ahrefs) angegeben und vereinbart werden.
Der Vertrag endet jedoch nicht automatisch mit der Zielerreichung, sondern erst mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch Kündigung gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen. „Der Nachweis der garantierten Zielerreichung erfolgt in der Regel durch ein Reporting mittels eines geeigneten SEO-Tools (z.B. Sistrix, Seobility, Ahrefs oder andere etc.). Für die Zielerreichung ist es nicht erforderlich, dass das garantierte Ranking für ein bestimmtes Keyword langfristig gehalten wird. Ein einmaliges Erreichen ist ausreichend.
Zusatzvereinbarung bei Umsatz-Beteiligung:
Bei diesem Angebot zahlt der Kunde ausschließlich in den ersten 6 Monaten die vereinbarte monatliche Rate an den Anbieter um das Projekt (Webseite) richtig zu puschen. Ab dem 7. Monat finanziert der Anbieter seine laufenden Maßnahmen (z. B. Backlinks, Content und weitere Onpage-Optimierungen) ausschließlich über eine Umsatzbeteiligung am nachweislichen Mehrumsatz des Kunden.
Aus diesem Grund beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, damit der Anbieter nach der Aufbauphase auch an der erfolgsabhängigen Vergütung partizipieren kann.
Für die Berechnung des Mehrumsatzes dienen die ersten 6 Monate vor Vertragsbeginn als Vergleichszeitraum.
Beispiel: Erzielte der Kunde in den letzten 6 Monaten insgesamt 60.000 € Umsatz, entspricht das einem Durchschnitt von 10.000 € pro Monat. Liegt der Umsatz im 7. Monat ab Zusammenarbeit bei 20.000 €, beträgt der Mehrumsatz 10.000 €. Der Anbieter erhält darauf 10 % netto (= 1.000 € netto) und stellt diesen Betrag monatlich per Rechnung in Rechnung.
Die Bewertung erfolgt monatlich neu. Als Nachweis dienen in der Regel die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Kunden oder andere geeignete, nachvollziehbare Umsatznachweise. Sofern der Kunde keine geeigneten Nachweise vorlegt, wird zunächst der Betrag zugrunde gelegt, der in den ersten sechs Monaten gezahlt wurde. Eine spätere Nachberechnung zugunsten des Anbieters oder des Kunden ist nach Vorlage entsprechender Unterlagen möglich. Die Herausgabe der erforderlichen Unterlagen kann jederzeit verlangt werden.
11.5 Rückerstattung im Garantiefall - Worst Case Szenario
Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs des Kunden und einer damit verbundenen Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen behält sich der Anbieter das Recht vor, pauschal 50 % der vom Kunden entrichteten Vergütung der ersten 6 Monate einzubehalten. Diese Pauschale deckt die bis zum Zeitpunkt des Garantieeintritts bereits erbrachten finanziellen Leistungen des Anbieters ab, insbesondere die Kosten für den Erwerb und die Platzierung von Backlinks, die Erstellung von Inhalten sowie Maßnahmen zur Onpage-Optimierung.
Die bis dahin erbrachten und vereinbarten Leistungen verbleiben im Eigentum bzw. zur dauerhaften Nutzung beim Kunden und werden vom Anbieter nicht aktiv rückgängig gemacht oder entfernt. Dies gilt insbesondere für gesetzte Backlinks, erstellte Inhalte sowie vorgenommene technische Optimierungen auf der Website des Kunden, siehe auch 11.4.. In diesem Fall tragen beide Parteien das gleiche Risiko, wie es in einer Partnerschaft üblich sein sollte.
§ 12 Sonstiges
12.1 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
12.2 Die Kommunikation bzw. Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, per Videokonferenz, telefonisch oder in Form von persönlichen Kundengesprächen.
12.3 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnlicher Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
13.3 Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
