AGB Beteiligungsmodell
Unser Beteiligungsmodell ist aktuell einzigartig: 6 Monate feste Kosten, danach zahlen Sie nur noch eine Umsatzbeteiligung – und zwar ausschließlich dann, wenn nachweislich mehr Umsatz erzielt wird. Fairer geht es nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Oliver E. Bahm (SEO Premium Agentur)
01.06.2025
Inhaltsübersicht
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Leistungspflichten des Anbieters
- 3 Mitwirkungspflichten
- 4 Zustandekommen von Verträgen
- 5 Zahlungsbedingungen
- 6 Abnahmebedürftige Leistungen
- 7 Kündigung
- 8 Nutzungsrechte
- 9 Gewährleistung
- 10 Haftung
- 11 Garantiebestimmungen
- 12 Sonstiges
- 13 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Stand: 01.06.2025
§ 1 Anwendungsbereich
- Die vorliegenden AGB gelten für das Produkt SEO-Beteiligungs-Paket von Oliver E. Bahm („Anbieter“) an seine Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
- Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
- Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vom Anbieter notwendig. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten des Anbieters
2.1 Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt und Beteiligung.
2.2 Ziel ist es, dass die Website des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird grundsätzlich nicht geschuldet. Etwas anderes kann sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Dienstleistung allein auf Google.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.4 Die Inhalte sowie der Umfang der SEO-Dienstleistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung - auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine - können nicht ausgeschlossen werden.
2.6 Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Anforderung einen monatlichen Bericht („Report“), erstmals nach 4 Wochen liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl, sowie durchgeführte Onpage-Maßnahmen entnehmen lassen.
§ 3 Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.
3.2 Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.
3.3 Der Kunde hat vor Beginn der Zusammenarbeit seine Daten zu sichern. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
3.4 Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters für den 1. Monat erfolgt sofort nach Beauftragung und Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Der Kunde ist vorleistungspflichtig.
5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.5 Rechnungen sind sofort für den Monat der Beauftragung bzw. für Folgemonate bis spätestens zum 3. eines Monats kosten- und spesenfrei zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
5.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
5.7 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem vom Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
5.8 Dem Anbieter ist es frei gestellt, ob er selbst oder die Forderungen über einen Drittanbieter und z. B. mittels SEPA -Lastschriftmandat, dem der Kunde dann zustimmen muss, durchführen lässt.
§ 6 Abnahmebedürftige Leistungen
6.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes „Abnahmebedürftige Leistungen“.
6.2 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen.
6.3 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
6.4 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde keine Mitwirkungshandlungen erbringt und die Webseite deshalb mit Blindtexten fertiggestellt wird.
6.5 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
6.6 Streit über Mängel bei SEO-Agenturleistungen / Sachverständigenverfahren
(1) Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob eine Leistung des Anbieters im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) einen erheblichen oder lediglich unerheblichen Mangel aufweist, sind die Parteien verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein Sachverständigenverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durchzuführen.
(2) Hierzu ist ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anzuhören, der über nachgewiesene Fachkenntnisse im Bereich Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung verfügt.
(3) Die Feststellungen des Sachverständigen sind für beide Parteien verbindliche Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Mängelrechten, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die angemessene Vergütung des Sachverständigen zunächst vorschussweise zu tragen.
(5) Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel der Agenturleistung fest, erstattet der Anbieter dem Kunden die hierdurch entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen.
(6) Stellt der Sachverständige hingegen fest, dass kein erheblicher Mangel vorliegt oder lediglich ein unerheblicher Mangel besteht, trägt der Kunde die Kosten des Sachverständigenverfahrens endgültig selbst. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
(7) Das Sachverständigenverfahren ist von der Partei, die den Mangel geltend macht, innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Beanstandung einzuleiten. Andernfalls gilt der beanstandete Umstand als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Durch dieses Verfahren sollen unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und vermeidbare Prozesskosten vermieden werden. Gerichtliche Schritte sind daher erst nach Abschluss des Sachverständigenverfahrens zulässig.
§ 7 Kündigung
7.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
7.2 Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
- der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
- der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird oder der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsecht an denen von ihm im Zusammenhang mit den SEO-Maßnahmen entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon ausgeschlossen ist das Bearbeitungsrecht.
8.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 8.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.
8.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
8.4 Dem Anbieter ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline das Logo des Kunden verwenden.
8.5 Sollte die Verwendung von Bildmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde dem Anbieter sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
9.2 Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.2 In den Grenzen nach 10.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Beteiligungspartnerschaft / Gastbeiträge
11.1 Umsatz-Beteiligung
Erfolgsabhängige Vergütung und Mindestvertragslaufzeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, in den ersten sechs Monaten der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung an den Anbieter zu zahlen. Diese Phase dient dem Aufbau, der Optimierung und der nachhaltigen Stärkung des Projekts, insbesondere durch Suchmaschinenoptimierungsmaßnahmen.
(2) Ab dem siebten Vertragsmonat erfolgt die Vergütung der laufenden Leistungen, insbesondere für Backlinks, Content-Erstellung sowie weitere Onpage-Optimierungen, ausschließlich über eine erfolgsabhängige Umsatzbeteiligung. Maßgeblich ist der nachweislich erzielte Mehrumsatz, der kausal auf die vom Anbieter erbrachten SEO-Maßnahmen zurückzuführen ist.
(3) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Dies ist erforderlich, um dem Anbieter nach der Aufbauphase eine angemessene Beteiligung an der erfolgsabhängigen Vergütung zu ermöglichen.
(4) Als Vergleichszeitraum zur Ermittlung des Mehrumsatzes gelten die sechs Monate unmittelbar vor Vertragsbeginn. Die Bewertung des Mehrumsatzes erfolgt monatlich neu.
(5) Als Nachweis des erzielten Mehrumsatzes dienen in der Regel die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die Trackingdaten des Kunden. Alternativ können andere geeignete, nachvollziehbare Umsatznachweise herangezogen werden.
(6) Sofern der Kunde keine geeigneten Nachweise vorlegt, wird vorläufig der Betrag als Mehrumsatz zugrunde gelegt, der der in den ersten sechs Vertragsmonaten gezahlten Gesamtvergütung entspricht. Nach Vorlage geeigneter Unterlagen ist eine nachträgliche Korrektur zugunsten des Anbieters oder des Kunden möglich.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die zur Überprüfung des Mehrumsatzes erforderlichen Unterlagen jederzeit anzufordern. Der Kunde verpflichtet sich, diese vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(8) Die erfolgsabhängige monatliche Vergütung ist insgesamt auf maximal 125 % der in den ersten sechs Vertragsmonaten gezahlten Gesamtvergütung begrenzt.
11.2 Gastbeiträge
Platzierung von Gastbeiträgen ohne Werbekennzeichnung auf der Webseite des Kunden: Der Kunde beauftragt den Anbieter für eine Mindestdauer von 12 Monaten Gastbeiträge auf dessen Webseite zu platzieren. Der Auftrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Jeder platzierte Beitrag wird mit 100,-- € Netto im Folgemonat bis zum 5. nach Erhalt der Rechnung überwiesen, oder von einem bestehenden Vertrag in Abzug gebracht. Es können max. 5 Beiträge in Abzug gebracht werden. Die Beiträge werden durch den Anbieter kostenfrei in die Webseite des Kunden in neue Url eingefügt. Die platzierten Beiträge müssen min. 24 Monate nach Platzierung online bleiben und es dürfen auch keine Veränderungen am Text oder den Verlinkungen durchgeführt werden. Der Anbieter platziert mindestens einen Kundenlink, einen Trustlink sowie eine interne als dofollow-Verlinkung. Entfernt, deaktiviert oder verändert der Kunde Beiträge oder Verlinkungen ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Anbieters, wird je betroffenem Beitrag eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € netto fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 12 Sonstiges
12.1 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
12.2 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
12.3 Die Kommunikation bzw. Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, per Videokonferenz, telefonisch oder in Form von persönlichen Kundengesprächen.
12.4 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
12.5 Hinweis im Footer
Während der Vertragslaufzeit und für 6 Monate nach Vertragsende darf der Anbieter im Footer der Website des Kunden einen dofollow-Link aus dem Text: optimiert von der Seo Premium Agentur zu seo-premium-agentur.de kostenfrei platzieren. Der Kunde kann dem Anbieter hierzu seine Zugangsdaten bereitstellen oder die erforderlichen Schritte zur Platzierung innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung eigenständig durchführen. Eine vorzeitige Entfernung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung. Erfolgt sie ohne Zustimmung, ist eine Vertragsstrafe von 500,00 € vereinbart.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt, die Vertragsbedingungen verstanden zu haben oder sich vor Vertragsschluss über deren Inhalt ausreichend informiert zu haben.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
13.4 Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
