AGB Beteiligungsmodell
Unser Beteiligungsmodell ist derzeit einzigartig: Sie zahlen für unsere Leistungen lediglich eine einmalige Setup-Gebühr für die laufende Onpage-Optimierung sowie die Beratung und Betreuung beim Aufbau der Backlinks über die gesamte Dauer der Zusammenarbeit. Anschließend zahlen Sie ausschließlich eine Umsatzbeteiligung – und das nur, wenn nachweislich zusätzlicher Umsatz erzielt wird. Langfristig ist dies auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die sinnvollste Lösung. Fairer geht es nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Oliver E. Bahm (SEO Premium Agentur)
Inhaltsübersicht
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Leistungspflichten des Anbieters
- 3 Mitwirkungspflichten
- 4 Zustandekommen von Verträgen
- 5 Zahlungsbedingungen
- 6 Abnahmebedürftige Leistungen
- 7 Kündigung
- 8 Nutzungsrechte
- 9 Gewährleistung
- 10 Haftung
- 11 Garantiebestimmungen
- 12 Sonstiges
- 13 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
- Die vorliegenden AGB gelten für das Produkt SEO-Beteiligungs-Paket von Oliver E. Bahm („Anbieter“) an seine Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
- Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
- Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vom Anbieter notwendig. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten des Anbieters
2.1 Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt und Beteiligung.
2.2 Ziel ist es, dass die Website des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird grundsätzlich nicht geschuldet. Etwas anderes kann sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Dienstleistung allein auf Google.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.4 Die Inhalte sowie der Umfang der SEO-Dienstleistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen mehrere Wochen / Monate nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung - auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine - können nicht ausgeschlossen werden.
2.6 Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich einen Bericht („Report“) zur Verfügung, der das aktuelle Ranking aller vereinbarten Keywords in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen, die Anzahl der Backlinks sowie die durchgeführten Onpage-Maßnahmen übersichtlich darstellt.
§ 3 Mitwirkungspflichten z. B. bei Onpage-Optimierung
3.1 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
3.2 Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.
3.3 Der Kunde hat vor Beginn der Zusammenarbeit seine Daten zu sichern. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die einmalige Set-up-Gebühr ist unmittelbar nach Beauftragung fällig und dient dem Kostenausgleich für die laufende Onpage-Optimierung während der Zusammenarbeit sowie für das Handling und die Beratung im Zusammenhang mit den vom Kunden erworbenen Backlinks. Der Kunde hat die Rechnung sofort, spätestens jedoch bis zum 3. Werktag des Folgemonats zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug.
5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
§ 6 Abnahmebedürftige Leistungen
6.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes „Abnahmebedürftige Leistungen“.
6.2 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
6.3 Streit über Mängel bei SEO-Agenturleistungen / Sachverständigenverfahren
(1) Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob eine Leistung des Anbieters im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) einen erheblichen oder lediglich unerheblichen Mangel aufweist, sind die Parteien verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein Sachverständigenverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durchzuführen.
(2) Hierzu ist ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anzuhören, der über nachgewiesene Fachkenntnisse im Bereich Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung verfügt.
(3) Die Feststellungen des Sachverständigen sind für beide Parteien verbindliche Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Mängelrechten, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die angemessene Vergütung des Sachverständigen zunächst vorschussweise zu tragen.
(5) Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel der Agenturleistung fest, erstattet der Anbieter dem Kunden die hierdurch entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen.
(6) Stellt der Sachverständige hingegen fest, dass kein erheblicher Mangel vorliegt oder lediglich ein unerheblicher Mangel besteht, trägt der Kunde die Kosten des Sachverständigenverfahrens endgültig selbst. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
(7) Das Sachverständigenverfahren ist von der Partei, die den Mangel geltend macht, innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Beanstandung einzuleiten. Andernfalls gilt der beanstandete Umstand als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Durch dieses Verfahren sollen unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und vermeidbare Prozesskosten vermieden werden. Gerichtliche Schritte sind daher erst nach Abschluss des Sachverständigenverfahrens zulässig.
§ 7 Kündigung
7.1 Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende beendet werden.
7.2 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Anbieter erstellt keine Website. Daher müssen keine Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken eingeräumt werden.
§ 9 Gewährleistung bei Kauf von Backlinks etc.
9.1 Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
9.2 Der Kunde kauft entweder Backlinks selbst oder wählt Backlinks über die Plattform www.backlinked.com aus und bestellt diese beim Anbieter zu selben Bedingungen. Sollte der Kunde einzelne Backlinks oder Backlinkpakete Basic, Pro oder Premium direkt beim Anbieter kaufen, bemüht er sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen.
Backlinks (Rückverweise) werden in der Regel innerhalb von Texten über natürliche Ankertexte, über Bilder oder auch direkt über die URL gesetzt, um einen möglichst natürlichen Linkaufbau zu gewährleisten.
Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat. Der Kunde ist berechtigt, eigenständig Backlinks über andere externe Plattformen zu erwerben. In diesem Fall entfällt eine Beratung durch den Anbieter.
§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.2 In den Grenzen nach 10.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Beteiligungspartnerschaft
11.1 Umsatz-Beteiligung
Erfolgsabhängige Vergütung
(1) Die bezahlte Set-up-Gebühr wird mit einer erfolgsabhängigen Umsatzbeteiligung verrechnet. Maßgeblich ist der nachweislich erzielte Mehrumsatz, der kausal auf die vom Anbieter erbrachten SEO-Maßnahmen im Rahmen des vom Kunden frei wählbaren Budgets zurückzuführen ist. Die Umsatzbeteiligung beträgt 10 % netto und gilt für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Anbieter. Sie endet mit der Kündigung durch den Kunden.
(2) Zur Ermittlung des Mehrumsatzes wird im Rahmen der Onpage-Optimierung ein Tracking-Pixel auf der Website des Kunden integriert, um Anfragen über das Anfrageformular nachvollziehen zu können.
(3) Die erfolgsabhängige monatliche Vergütung ist insgesamt auf maximal 125 % der Set-up-Gebühr begrenzt.
§ 12 Sonstiges
12.1 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
12.2 Die Kommunikation bzw. Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, per Videokonferenz, telefonisch oder in Form von persönlichen Kundengesprächen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt, die Vertragsbedingungen verstanden zu haben oder sich vor Vertragsschluss über deren Inhalt ausreichend informiert zu haben.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
13.4 Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
